JUNI
2005

 
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Macht macht Frauen stark: Frauenrechte im Kanzleramt

 

Mit der Kanzlerkandidatur von CDU-Chefin Angela Merkel besteht in der Geschichte der Bundesrepublik erstmals die Möglichkeit, eine Frau an die Regierungsspitze zu wählen. 20 Jahre nach Ratifizierung der UN-Frauenrechtskonvention ein fast schon obligatorischer Schritt. Der hat jedoch nichts mit der Konvention zu tun - sagen wir, fast nichts.

Spätestens seit dem überragenden Sieg der CDU bei den Wahlen in der - ehemaligen - SPD-Hochburg NRW ist es offensichtlich: der Souverän hat sich zur dunklen Seite der Macht bekannt. Dies ist auch dem Bundeskanzler nicht verborgen geblieben, der konsequenterweise vorgezogene Bundestagswahlen ankündigte. Politisches Harakiri oder strategisches Kalkül, eins ist sicher: ab September dieses Jahres werden wahrhaft schwarze Zeiten auf uns zukommen. Die CDU wird die Wahlen gewinnen und der Sieg wird in Fortunas Gewand - nämlich im Rock - daherkommen. Damit hat das Armageddon der Bundesregierung auch eine positive Seite. Mit Angela Merkel wird erstmals eine Frau an der Regierungsspitze stehen. Es wird Zeit.

Bereits im Jahr 1985 hat die Bundesrepublik die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) ratifiziert. Ziel der Konvention ist es, frauenspezifische Diskriminierungen in allen Lebensbereichen zu beseitigen und materielle Gleichberechtigung zu verwirklichen. Mit Ratifizierung des Übereinkommens verpflichtet sich der Staat gemäß Artikel 7 CEDAW, "[…] alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau im politischen und öffentlichen Leben […]" zu ergreifen. Frauen wie Männern soll außerdem "[…] das Recht auf Mitwirkung an der Ausarbeitung der Regierungspolitik und deren Durchführung […]" gewährleistet werden. Zur Überprüfung der Fortschritte, die die Vertragsstaaten bei der Umsetzung des Übereinkommens erzielt haben, ist in Artikel 17 CEDAW ein spezieller Ausschuss vorgesehen. Er besteht aus dreiundzwanzig unabhängigen Sachverständigen, deren Hauptaufgabe es ist, die Berichte der Staaten zur Verwirklichung der CEDAW in regelmäßigen Abständen zu begutachten.

Obwohl die CEDAW mit 179 Unterzeichnerstaaten derzeit der UN-Menschenrechtsvertrag mit der zweithöchsten Ratifikationsrate ist, hält sich ihr Bekanntheitsgrad in äußersten Grenzen. So auch in Deutschland. Daher beruft sich Angela Merkel bei der Begründung ihrer Kandidatur vermutlich auch auf Artikel 3 (2) des Grundgesetzes und nicht auf die CEDAW. Mal abgesehen davon: Würde ein Mann auf die Idee kommen, sich auf diese Weise für seine Kandidatur zu rechtfertigen? Sicher nicht. Es gibt also noch viel zu tun. Auch für Frau Merkel, wenn sie ab September ihre Boygroup tanzen lässt.

Das eigentlich Ironische an der Sache ist jedoch, dass ausgerechnet die konservativ-katholische CDU nun ein Exempel statuiert, was die Ablösung der drei Ks durch zwei neue, nämlich Kohle und Karriere, betrifft. Soviel Revolutionspotential und Reformgeist hätte man ihr gar nicht zugetraut. Politisches Harakiri oder strategisches Kalkül? Strategisches Kalkül, ganz eindeutig.

ma