NOVEMBER
2009

 
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KUNST

KUNST UND URHEBER
Die Versteigerung von Kippenbergers „Paris Bar“

Wem gehört die Urheberschaft an einem Bild? Reicht die Idee, oder zählt nicht doch die eigenhändige Ausführung? Die Debatte wurde unlängst neu angefacht, nachdem ein Kippenberger-Bild, das gar nicht von dem bekannten Künstler selbst gemalt wurde, zu einer Rekordsumme versteigert wurde.


Für 2,5 Millionen Euro ging Martin Kippenbergers „Paris Bar“ - eine großformatige Interieuransicht des gleichnamigen Berliner Szenelokals - im Oktober 2009 an einen US-amerikanischen Sammler. Im Katalog des Auktionshauses Christie's, das die Versteigerung durchführte, war es schlicht als Kippenberger ausgewiesen. Christie's hielt es anscheinend nicht für nötig zu erwähnen, dass es sich um ein Auftragsbild handelte. Der wenig bekannte Plakatmaler Götz Valien hatte das Bild 1992 nach einer Fotovorlage Kippenbergers angefertigt. Der damalige Lohn: 1000 D-Mark.

Die Geschichte wirft mehrere Fragen auf:

1. Wie rechtfertigt sich das Auktionshaus, und was sagt der Bieter?
Im Auktionskatalog fehlt jeglicher Hinweis auf die Mitwirkung des Plakatmalers an der „Paris Bar“ - handelt es sich dabei nicht um eine Täuschung der Bieter? Christie's beruft sich darauf, es sei in Kunstkreisen hinlänglich bekannt, dass Kippenberger mehrmals in seiner Karriere andere mit der Ausführung seiner Bilder betraute. Tatsächlich ließ der 1997 verstorbene Künstler etwa 1981 einen ganzen Bildzyklus nach Fotovorlagen anfertigen; der polemische Titel: „Lieber Maler, male mir“. Das Problem ist allerdings, dass Kippenberger seine Bilder keineswegs immer von anderen malen ließ. Es ist also eine spezielle Kenntnis vonnöten, um hier unterscheiden zu können. Christie's betont jedoch, der neue Besitzer habe keinerlei Beanstandungen. Entweder also, der glückliche Bieter hat von dem Auftragsmaler gewusst, oder es ist ihm egal.

2. Der Berliner Plakatmaler als Verlierer?
1000 DM für ein Bild, das 2,5 Millionen Euro einbringt, scheinen ein schlechter Lohn. Der Plakatmaler Götz Valien hat aber laut eigener Aussage kein Problem damit. Im Spiegel (Ausgabe 44/2009 vom 26.10.09) wird er mit den Worten zitiert, dass er immerhin sagen könne, er habe einen der teuersten Kippenberger gemalt.

3. Einzelfall oder gängige Praxis?
Dass Kippenberger andere für sich malen ließ, ist keineswegs ungewöhnlich. Jörg Immendorf tat es, als er wegen seiner schweren Krankheit nicht mehr selbst zum Pinsel greifen konnte. Damien Hirst wird ebenso von seinen Mitarbeitern unterstützt wie Jeff Koons von Kunsthandwerkern. Doch nicht nur bei zeitgenössischen Künstlern ist diese Praxis anzutreffen. So beschäftigt sich etwa mit dem Rembrandt Research Project seit 1968 eine ganze Forschungseinrichtung mit der umstrittenen Aufgabe, die „echten“ Rembrandts von den Werken aus seiner Werkstatt zu scheiden. Ein anderes Beispiel: Rubens hielt für seine Auftraggeber eine Preisliste bereit, deren Ziffern potenziell anstiegen, je nachdem ob nur die Idee, die Korrektur der Ausführung oder die ganze Ausführung in der Hand des Meisters selbst lag. Andy Warhol schließlich machte die Fremdproduktion in seiner Factory zum Prinzip.

4. Was ist Kunst?
Am Ende bleibt die Frage, was das Kunstwerk ausmacht - die Konzeption durch das künstlerische Genie? Oder doch auch die kunstfertige Ausführung? Der Fall der „Paris Bar“ scheint hier besonders extrem, weil Kippenbergers „Leistung“ lediglich in der Bereitstellung der Fotografie eines bestehenden Ortes bestand. Der künstlerische Akt entspricht einzig der Idee, das Interieur der Paris Bar malen zu lassen. Und doch lautet die Antwort: Ja, auch dieser Akt ist Kunst. Die „Paris Bar“ ist ein Gemälde Kippenbergers und nicht Valliens, denn Ersterem gehört als geistigem Vater die Urheberschaft. So ist Christie's Vorgehen zwar nicht gerade die feine Schule, aber es ist auch nicht illegal. Trotzdem sollte die Information über den Ausführer genauso in die Bildlegende gehören wie Informationen zu Entstehungsjahr und Material. Ein entsprechender Kodex fehlt jedoch bislang. Vielleicht wird die jüngste Debatte um die „Paris Bar“ ja etwas daran ändern: Laut Spiegel Online denkt Christie's darüber nach, diese Art von Informationen künftig in den Auktionskatalog mit aufzunehmen.

aw

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